SEPA Lastschrift – CORE, B2B, Ablauf & Sequenztypen

Die SEPA-Lastschrift ist das wichtigste Verfahren für den automatisierten Forderungseinzug in Europa. Hier erfährst du alles über die Unterschiede zwischen CORE und B2B, den Ablauf und die Sequenztypen.

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Die SEPA-Lastschrift (englisch: SEPA Direct Debit, SDD) ist ein europaweit einheitliches Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) einen Geldbetrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) einzieht. Im Gegensatz zur Überweisung, bei der der Zahler die Transaktion aktiv auslöst, wird die Lastschrift vom Empfänger initiiert.

Voraussetzung für den Einzug ist ein gültiges SEPA-Mandat, mit dem der Zahlungspflichtige seine Zustimmung zum Einzug erteilt. Der Zahlungsempfänger benötigt außerdem eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), die ihn eindeutig als Lastschrifteinreicher identifiziert.

Die SEPA-Lastschrift hat die früheren nationalen Lastschriftverfahren vollständig ersetzt. In Deutschland löste sie zum 1. Februar 2014 das Einzugsermächtigungsverfahren und das Abbuchungsauftragsverfahren ab. Die technische Abwicklung erfolgt im standardisierten pain.008-XML-Format.

CORE vs. B2B Lastschrift

SEPA unterscheidet zwei Lastschriftverfahren, die sich hinsichtlich Zielgruppe, Erstattungsrecht und Vorlauffristen unterscheiden.

SEPA CORE Lastschrift

Die CORE-Lastschrift (auch SDD Core) ist das Standardverfahren und steht allen Kontoinhabern offen – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sie ist das Nachfolgeverfahren des deutschen Einzugsermächtigungsverfahrens und bietet dem Zahlungspflichtigen umfassenden Schutz.

Der wichtigste Schutzmechanismus ist das 8-wöchige Erstattungsrecht: Der Zahlungspflichtige kann eine autorisierte CORE-Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei nicht autorisierten Lastschriften (also ohne gültiges Mandat) beträgt die Erstattungsfrist sogar 13 Monate.

Die Teilnahme der Zahlungsdienstleister am CORE-Verfahren ist verpflichtend: Jede Bank im SEPA-Raum, die Zahlungskonten für Verbraucher führt, muss als Zahlstelle (Debtor Bank) erreichbar sein.

SEPA B2B Lastschrift

Die B2B-Lastschrift (Business-to-Business, SDD B2B) ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen vorgesehen. Sie ist das Nachfolgeverfahren des deutschen Abbuchungsauftragsverfahrens und bietet dem Zahlungsempfänger mehr Sicherheit.

Der entscheidende Unterschied: Bei der B2B-Lastschrift gibt es kein Erstattungsrecht für den Zahlungspflichtigen. Ist die Lastschrift autorisiert (gültiges Mandat vorhanden), kann sie nicht zurückgebucht werden. Dafür prüft die Bank des Zahlungspflichtigen vor der Belastung, ob ein gültiges Mandat vorliegt.

Die Teilnahme am B2B-Verfahren ist für Banken freiwillig. Nicht alle Banken bieten B2B-Lastschriften an, und Privatkonten können in der Regel nicht für B2B-Lastschriften genutzt werden.

Vergleichstabelle CORE vs. B2B

Merkmal
CORE (SDD Core)
B2B (SDD B2B)
Zielgruppe Alle Kontoinhaber (Privat & Geschäft) Nur Geschäftskunden
Teilnahme der Bank Verpflichtend Freiwillig
Erstattungsrecht 8 Wochen (autorisiert), 13 Monate (unautorisiert) Kein Erstattungsrecht
Mandatsprüfung durch Bank Nein Ja (vor Belastung)
Vorlaufzeit (Interbanken) 1 Geschäftstag (D-1) 1 Geschäftstag (D-1)
Pre-Notification Pflicht (14 Tage oder kürzer vereinbart) Pflicht (14 Tage oder kürzer vereinbart)
Mandat muss bei Bank hinterlegt werden Nein Ja
XML-Format pain.008 pain.008
Nachfolger von (DE) Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag

Ablauf einer SEPA-Lastschrift

Der Ablauf einer SEPA-Lastschrift folgt einem klar definierten Prozess mit mehreren Beteiligten:

  1. Mandatserteilung: Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses enthält die Zustimmung zum Einzug, die IBAN des Zahlungspflichtigen, die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers.
  2. Pre-Notification: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen vorab über den bevorstehenden Einzug (Betrag, Fälligkeitsdatum, Mandatsreferenz, Gläubiger-ID). Dies muss mindestens 14 Kalendertage vorher geschehen, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde.
  3. XML-Datei erstellen: Der Zahlungsempfänger erstellt eine SEPA-XML-Datei (pain.008) mit allen Lastschriftaufträgen und reicht diese bei seiner Bank (Creditor Bank) ein.
  4. Einreichung bei der Bank: Die Bank des Zahlungsempfängers prüft die Datei auf formale Korrektheit und leitet die Lastschriften über das Clearingsystem (z. B. den Bundesbank-Zahlungsverkehr oder EBA STEP2) an die Bank des Zahlungspflichtigen weiter.
  5. Belastung am Fälligkeitstag: Am vereinbarten Fälligkeitsdatum (Due Date) wird das Konto des Zahlungspflichtigen belastet und der Betrag dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.
  6. Mögliche Rückgabe: Falls die Lastschrift nicht ausgeführt werden kann (z. B. Kontodeckung fehlt, Konto aufgelöst), wird eine R-Transaktion ausgelöst und der Betrag zurückgebucht.

Sequenztypen (FRST, RCUR, OOFF, FNAL)

Jede SEPA-Lastschrift wird mit einem Sequenztyp gekennzeichnet, der angibt, ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Lastschrift handelt und an welcher Stelle in der Serie sie steht:

Sequenztyp
Bezeichnung
Beschreibung
FRST First (Erstlastschrift) Erste Lastschrift einer wiederkehrenden Serie unter einem Mandat. Signalisiert der Bank, dass dieses Mandat erstmalig verwendet wird.
RCUR Recurring (Folgelastschrift) Alle weiteren Lastschriften einer wiederkehrenden Serie nach der Erstlastschrift. Der häufigste Sequenztyp im laufenden Geschäftsbetrieb.
OOFF One-Off (Einmallastschrift) Einmalige Lastschrift ohne Wiederholung. Das Mandat wird nur für diesen einen Einzug genutzt.
FNAL Final (Letzte Lastschrift) Letzte Lastschrift einer wiederkehrenden Serie. Signalisiert, dass unter diesem Mandat keine weiteren Einzüge folgen.

Wichtiger Hinweis: Seit der Regelwerksänderung im November 2016 sind die Sequenztypen FRST und FNAL im CORE-Verfahren technisch nicht mehr verpflichtend. Viele Banken und Zahlungsdienstleister empfehlen, im CORE-Verfahren ausschließlich RCUR zu verwenden – auch für die erste und letzte Lastschrift. Im B2B-Verfahren bleibt die korrekte Verwendung aller vier Sequenztypen jedoch weiterhin erforderlich.

Pre-Notification (Vorabankündigung)

Die Pre-Notification (auch Vorabankündigung oder Vorabinformation) ist eine verpflichtende Mitteilung des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen vor dem Einzug einer SEPA-Lastschrift. Sie dient dem Zahlungspflichtigen zur Vorbereitung – insbesondere um sicherzustellen, dass ausreichende Kontodeckung vorhanden ist.

Die Pre-Notification muss folgende Angaben enthalten:

  • Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Zahlungsempfängers
  • Mandatsreferenz des zugrundeliegenden SEPA-Mandats
  • Fälligkeitsdatum (Due Date) des Lastschrifteinzugs
  • Einzugsbetrag in Euro

Die Frist für die Pre-Notification beträgt grundsätzlich 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum. Diese Frist kann jedoch vertraglich verkürzt werden, was in der Praxis häufig geschieht. Viele Unternehmen vereinbaren in ihren AGB oder im Mandatstext eine kürzere Frist von beispielsweise 5 Tagen oder sogar 1 Tag vor Einzug.

Die Pre-Notification kann in verschiedenen Formen erfolgen: als separate E-Mail, als Hinweis auf der Rechnung, im Vertrag oder sogar als Auszug auf dem Kontoauszug. Es gibt keine vorgeschriebene Form – entscheidend ist, dass der Zahlungspflichtige rechtzeitig informiert wird.

Voraussetzungen für den Lastschrifteinzug

Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: Der Zahlungsempfänger muss eine Gläubiger-ID besitzen. In Deutschland wird sie kostenlos bei der Deutschen Bundesbank beantragt.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Für jeden Zahlungspflichtigen muss ein gültiges, unterschriebenes Mandat vorliegen, das die Ermächtigung zum Einzug und die Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen enthält.
  • Inkassovereinbarung mit der Hausbank: Der Zahlungsempfänger benötigt eine Vereinbarung mit seiner Bank über die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (CORE und/oder B2B).
  • Software zur XML-Erstellung: Die Lastschriftaufträge müssen im standardisierten pain.008-XML-Format erstellt und bei der Bank eingereicht werden.
  • Einhaltung der Vorlauffristen: Die Lastschrift muss rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden, damit sie am gewünschten Fälligkeitsdatum ausgeführt werden kann.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen SEPA CORE und B2B Lastschrift?

Die CORE-Lastschrift ist für alle Kontoinhaber (Privat- und Geschäftskunden) nutzbar und bietet dem Zahlungspflichtigen ein 8-wöchiges Erstattungsrecht ohne Angabe von Gründen. Die B2B-Lastschrift ist ausschließlich für Geschäftskunden vorgesehen, bietet kein Erstattungsrecht und setzt voraus, dass die Bank des Zahlungspflichtigen das Mandat vor der Belastung prüft.

Was bedeuten die Sequenztypen FRST, RCUR, OOFF und FNAL?

FRST (First) kennzeichnet die erste Lastschrift einer wiederkehrenden Serie. RCUR (Recurring) steht für alle Folgelastschriften. OOFF (One-Off) ist für einmalige Lastschriften. FNAL (Final) markiert die letzte Lastschrift einer Serie. Seit November 2016 sind FRST und FNAL im CORE-Verfahren technisch optional – hier kann durchgängig RCUR verwendet werden.

Was ist eine Pre-Notification?

Die Pre-Notification ist eine verpflichtende Vorabankündigung, mit der der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über einen bevorstehenden Lastschrifteinzug informiert. Sie muss Betrag, Fälligkeitsdatum, Mandatsreferenz und Gläubiger-ID enthalten und spätestens 14 Kalendertage vor dem Einzug erfolgen (sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde).

Welche Vorlauffristen gelten für SEPA-Lastschriften?

Seit November 2016 gilt im CORE-Verfahren eine einheitliche Interbanken-Vorlaufzeit von 1 Geschäftstag (D-1) vor dem Fälligkeitsdatum. Im B2B-Verfahren beträgt die Frist ebenfalls 1 Geschäftstag (D-1). Hinzu kommen die bankinternen Cut-off-Zeiten, die je nach Bank variieren. Detaillierte Informationen findest du unter SEPA Fristen.

Kann eine SEPA-Lastschrift zurückgegeben werden?

Ja. Bei der CORE-Lastschrift hat der Zahlungspflichtige ein 8-wöchiges Erstattungsrecht ab Belastung, und zwar ohne Angabe von Gründen. Bei nicht autorisierten Lastschriften (ohne gültiges Mandat) beträgt die Erstattungsfrist sogar 13 Monate. Bei der B2B-Lastschrift gibt es kein Erstattungsrecht. Weitere Informationen zu Rückgaben findest du unter R-Transaktionen.

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